AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kursveranstaltungen der Maria Schweizer AG für alle angebotenen Ausbildungsbereiche an den Standorten Basel, Burgdorf und Zürich. Mit der schriftlichen Kursanmeldung anerkennen Sie ausdrücklich die ausschliessliche Gel-tung der vorliegenden AGB. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung beider Parteien. Maria Schweizer AG kann die vorliegenden AGB durch schriftliche Vorankündigung von 30 Tagen ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ankündigung schriftlich Einspruch erheben. Drängt sich eine Anpassung der AGB aufgrund einer Änderung der Gesetzgebung auf, ist ein Einspruch aus-geschlossen.

2 Anmeldung
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist beschränkt und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ih-res Eingangs berücksichtigt. Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Ausbildungsplatz mehr frei sein, werden Sie umgehend informiert und wir erlauben uns, Sie auf die Warteliste zu setzen.
Die Kursanmeldung hat schriftlich mittels des vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschrie-benen Anmeldeformulars der Maria Schweizer AG zu erfolgen. Mit der Anmeldung bekunden Sie Ihr vorbehaltsloses Einverständnis mit diesen AGB, der Ihnen ebenfalls zugestellten Schulordnung und dem Prüfungsreglement der Maria Schweizer AG.
Ihre Anmeldung ist bindend und verpflichtet Sie zur Zahlung der Kursgebühr. Sie erhalten von uns innert 2 Wochen nach Eingang des Anmeldeformulars eine schriftliche Teilnahmebestätigung mit Rechnung für die Kursgebühr.

3 Zahlungsbedingungen
Die aktuelle Einschreibe-, Prüfungs- und Kursgebührauflistung mit den darin genannten Zahlungs-fristen und Zahlungsmodalitäten der Maria Schweizer AG bilden einen integrierenden Bestandteil der Anmeldung.
Die Bezahlung der Einschreibe-, Prüfungs- und Kursgebühr gemäss den Zahlungsfristen und Zah-lungsmodalitäten der Maria Schweizer AG, berechtigt Sie zum Kursbesuch und ist eine Vorausset-zung für Ihre Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Bei verspäteter Überweisung der Einschreibe-, Prüfungs- und/oder Kursgebühr wird nach erfolgter Mahnung ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt. Erfolgt auch nach der Mahnung mit Zah-lungsfristansetzung keine Überweisung, behält sich die Maria Schweizer AG vor, den Kursplatz frei-zugeben.
In diesem Falle ist zumindest die Einschreibegebühr als Umtriebsentschädigung geschuldet. Ihre weiteren Zahlungsverpflichtungen richten sich nach den Bestimmungen bei einer Annullierung vor Ausbildungsbeginn.

4 Annullierung vor Ausbildungsbeginn
Ihre Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Eine Annullierung des Kurses muss eingeschrieben an die Maria Schweizer AG erfolgen. Unabhängig des Datums des Vertragsabschlusses gelten die folgenden Fristen und Regelungen für dessen Auflösung:
Bei Abmeldungen bis 60 Tage vor Kursbeginn wird nur die geleistete Einschreibegebühr als
Annullationsgebühr einbehalten respektive Ihnen in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Kursgebühr wird Ihnen vollumfänglich zurückerstattet.
Bei Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn wird die geleistete als Annullationsgebühr einbehal-ten respektive Ihnen in Rechnung gestellt. Von der Kursgebühr werden dazu 20 % als Umtriebsent-schädigung verrechnet respektive in Rechnung gestellt. Die restliche bereits geleistete Kursgebühr wird Ihnen zurückerstattet.
Bei Abmeldungen bis 10 Tage vor Kursbeginn wird die geleistete Einschreibegebühr als
Annullationsgebühr einbehalten respektive Ihnen in Rechnung gestellt. Von der Kursgebühr wer-den dazu 40 % als Umtriebsentschädigung verrechnet respektive in Rechnung gestellt. Die restli-che bereits geleistete Kursgebühr wird Ihnen zurückerstattet.
Bei späteren Abmeldungen ist die Einschreibegebühr und die gesamte Kursgebühr geschuldet, es erfolgt entsprechend auch keine Rückerstattung von einer bereits geleisteten Kursgebühr.

5 Nichterscheinen bei Kursbeginn oder Kündigung während des Kurses/Lehrganges
Bei Ihrem Nichterscheinen zu Kursbeginn oder bei Ihrer Kündigung/Abbruch der Ausbildung nach dem Kurs-/Lehrgangstart, ist die Einschreibegebühr und die gesamte Kursgebühr geschuldet, es erfolgt entsprechend auch keine Rückerstattung von einer bereits geleisteten Kursgebühr.
Für die bereits geleisteten Zahlungen für das Lehrmittel und Unterrichtsmaterial erfolgt keine Rück-vergütung.

6 Kündigung respektive Unterbrechung des Kurses/Lehrganges aus wichtigem Grund
Bei einem unverschuldeten wichtigen Grund, wie länger dauernde Krankheit oder Unfallfolgen (jeweilige Absenzdauer von über 30 Ausbildungstagen pro Ereignis) sowie Schwangerschaft, wer-den Ihnen auf begründetes Gesuch unter Zusendung des entsprechenden Arztzeugnisses, die Einschreibegebühr, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 10% der gesamten Kursgebühr sowie die bis zum Zeitpunkt des Abbruches aufgelaufene Kursgebühr (pro rata temporis) in Rech-nung gestellt respektive mit der bereits geleisteten Kursgebühr verrechnet.
Die Maria Schweizer AG ist berechtigt, für die abschliessende Beurteilung Ihres medizinischen wichtigen Grundes, einen Vertrauensarzt beizuziehen.
Ausdrücklich kein wichtiger Grund für eine Kündigung ist der Wechsel Ihres Wohnsitzes, der Arbeits-platzverlust oder Probleme im (persönlichen) Umfeld.
Für die bereits geleisteten Zahlungen für das Lehrmittel und Unterrichtsmaterial erfolgt keine Rück-vergütung.

7 Temporäre Abwesenheiten vom Kurs/Lehrgang
Ihre Ausbildung sollte oberste Priorität geniessen. Wir bitten Sie daher, Ihre Freizeit-, Vereins- und übrigen Aktivitäten nach Erhalt des Stundenplans zu organisieren.
Bei Ihrer temporären Abwesenheit vom Unterricht infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst, berufli-cher Belastung usw. besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kursgebühr.
Eine Dispensation vom Besuch einzelner Fächer ist nicht möglich.
Im Weiteren verweisen wir Sie bezüglich der Absenzkontrolle und der Prüfungszulassung bei Absen-zen auf die jeweilige lehrgangsbezogene Schulordnung und das Prüfungsreglement der Maria Schweizer AG.

8 Absage/Verschiebung vom Kurs/Lehrgang durch Maria Schweizer AG
Die Maria Schweizer AG behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung oder infolge von der Schule nicht zu vertretenden Gründen, angekündigte Kurse abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. In diesen Fällen werden Sie umgehend informiert und im Falle einer Absage werden Ihnen die bereits geleistete Einschreibe- und Kursgebühr zurückerstattet. Im Falle einer Verschiebung haben Sie das Recht, innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schrift-lich vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Falle ohne Kostenfolgen für Sie. Weitere Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Maria Schweizer AG bemüht sich, ausgefallene Stunden, verursacht durch Krankheit oder ähnliches der Lehrpersonen, nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf oder auf Ermässigung der Kursgebühr besteht hingegen nicht.

9 Fristlose Vertragsauflösung durch Maria Schweizer AG
Als Kursteilnehmer/ Kursteilnehmerin verpflichten Sie sich, die Schulordnung strikte zu beachten und den Anweisungen der Geschäftsleitung und der Kursleitung Folge zu leisten.
Bei schwerwiegendem und/oder wiederholtem Verstoss gegen die Schulordnung respektive die Anweisungen, behält sich die Geschäftsleitung das Recht zur fristlosen Kündigung des Ausbil-dungsvertrages ausdrücklich vor. Eine solche fristlose Kündigung entbindet Sie nicht von der Zah-lung der gesamten ordentlichen Einschreibe- und Kursgebühr.

10 Haftung
Die Maria Schweizer AG haftet Ihnen nicht für Körper- und Sachschäden, die von Dritten verur-sacht werden. Ebenfalls nicht für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.
Der Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache jeder Teil-nehmerin/jedes Teilnehmers. Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, wird empfohlen eine entsprechende Annullationsversicherung abzuschliessen.

11 Urheberrecht
Als Kursteilnehmer/ Kursteilnehmerin ist es Ihnen nicht erlaubt, den Unterricht mittels Ton- oder Bild-träger (insbes. Digitalkamera, Mobiltelefon, Video, MP3-Recorder, Tonbandgeräte oder derglei-chen) aufzuzeichnen. Die Schulleitung behält sich das ausdrückliche Recht vor, solche Aufzeich-nungen zu konfiszieren.
Das Unterrichtsmaterial der Maria Schweizer AG ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren so-wie die Weiterverwendung ausserhalb des Ausbildungsbereiches sind ohne schriftliche Genehmi-gung der Schulleitung untersagt.

12 Anwendbares Recht / Gerichtstand
Ihr Vertragsverhältnis mit der Maria Schweizer AG unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht.
Als ausschliesslicher Gerichtstand gilt Dübendorf